Schuleinschreibung 2023/24
Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2023/24 findet am 21.03.2023 statt. Wir werden Sie kurzfristig über den Ablauf informieren, da sich die Bestimmungen tagtäglich ändern können.
Rechtliche Bestimmungen:
im Vorjahr zurückgestellt |
regulär schulpflichtig |
auf Antrag schulpflichtig |
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Geburtsdatum 1.10.2015 - 30.09.2016 |
Geburtsdatum 01.10.2016 - 30.09.2017 |
Geburtsdatum 01.10.2017 - 31.12.2017 |
Geburtsdatum nach dem 01.01.2018 |
Keine weitere Bei weiterer |
Die Schulfähigkeit |
Die Aufnahme |
Vorzeitige Aufnahme: Hier ist ein Schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Aufnahme gilt als vorzeitig im erweiterten Sinn. Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraus- setzungen nicht gegeben sind. |
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.
Anzumelden sind auch alle Kinder, die im vorigen Jahr bereits zurückgestellt wurden. Dabei ist der Zurückstellungsbescheid vorzulegen.
Die Entscheidung über Rückstellungen trifft die Rektorin. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit der Schule auf.
Ausnahme:
Bei Kindern, die im Einschulungskorridor von Juli bis September 2017 geboren sind, dürfen die Eltern entscheiden.
Bitte lassen Sie uns in dem Fall, dass Sie Ihr Kind nicht einschulen lassen wollen, bis spätestens 11.04. das Formular "Einschulungskorridor 2023" zukommen, das Sie unterhalb vorfinden.
Das Schulspiel findet am 08.03.23 statt.
Bei Unsicherheiten bezüglich der Einschulung, Fragen zu Gastschulanträgen oder sonstigen Anliegen ist die Schule unter 0871/97495230 zu erreichen.
Der Elternabend findet am 13.02.2023 um 19.30 Uhr im Klassenzimmer der Klasse 1a statt. Eingeladen sind auch Eltern, die überlegen einen Gastschulantrag zu stellen.
Formular Einschulungskorridor 2023