Schuleinschreibung 2022/23
Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2022/23 findet am 29.03. statt. Wir werden Sie kurzfristig über den Ablauf informieren, da sich die Bestimmungen tagtäglich ändern können.
Rechtliche Bestimmungen:
im Vorjahr zurückgestellt |
regulär schulpflichtig |
auf Antrag schulpflichtig |
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Geburtsdatum 1.10.2014 - 30.09.2015 |
Geburtsdatum 01.10.2015 - 30.09.2016 |
Geburtsdatum 01.10.2016 - 31.12.2016 |
Geburtsdatum nach dem 01.01.2017 |
Keine weitere Bei weiterer |
Die Schulfähigkeit |
Die Aufnahme |
Vorzeitige Aufnahme: Hier ist ein Schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Aufnahme gilt als vorzeitig im erweiterten Sinn. Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraus- setzungen nicht gegeben sind. |
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.
Anzumelden sind auch alle Kinder, die im vorigen Jahr bereits zurückgestellt wurden. Dabei ist der Zurückstellungsbescheid vorzulegen.
Die Entscheidung über Rückstellungen trifft die Rektorin. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit der Schule auf.
Ausnahme:
Bei Kindern, die im Einschulungskorridor von Juli bis September 2016 geboren sind, dürfen die Eltern entscheiden.
Bitte lassen Sie uns in dem Fall, dass Sie Ihr Kind nicht einschulen lassen wollen, bis spätestens 11.04.2022 nachfolgenes Formular "Einschulungskorridor 2022" zukommen.
Ein Schulspiel ist auf Grund der Infektionslage nicht möglich. Bezüglich der Einschreibungsmodalitäten werden wir Sie kurzfristig informieren.
Bei Unsicherheiten bezüglich der Einschulung, Fragen zu Gastschulanträgen oder sonstigen Anliegen ist die Schule unter 0871/9745230 zu erreichen.