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Übertritt

Übertritt

Am ersten Schultag im Mai jedes Jahres werden in Bayern die Übertrittszeugnisse an die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen ausgehändigt. Dieses Übertrittszeugnis beurteilt dabei, für welche weiterführende Schule das Kind geeignet ist. Entscheidend sind hier die Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und HSU. 

Der Notendurchschnitt bis 2,33 berechtigt zur Anmeldung an Gymnasium, Realschule oder Mittelschule. 

Bis 2,66 ist die Anmeldung an einer Realschule oder Mittelschule möglich. 

Ab 3,0 besucht das Kind die Mittelschule. 

Es spielt dabei keine Rolle, wie sich die Noten in den einzelnen Fächern zusammensetzen. 

Aktuell sollen bis zum Übertrittszeugnis 18 schriftliche Leistungsnachweise erbracht sein. Bezüglich der Verteilung entscheidet jede Schule eigenständig. Die Proben werden eine Woche im Voraus angekündigt. 

Es besteht die Möglichkeit zum Probeunterricht an der angestrebten Schule, falls der Schnitt nicht erreicht wurde.

„Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schule in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.“ 

(Quelle: km.bayern.de) 

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